Mofa & Rollerführerschein


Führerscheinklasse AM
(nur mit Eigenfahrzeug)

Mit der Führerscheinklasse AM darfst du zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren fahren.

ab 16 Jahren


Mofa-Prüfbescheinigung
(nur mit Eigenfahrzeug)

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Krafträder (Roller gedrosselt) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h fahren. Der Mofaführerschein, wie er landläufig genannt wird, ist gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung, die man mit 6 Theoriestunden, 90 Minuten praktischem Fahrunterricht und einer Theorieprüfung schnell und einfach erwerben kann.

ab 15 Jahren