Zugmaschinenführerschein
Zugmaschinenführerschein-Klasse L
Mit der Führerscheinklasse L darfst du land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und 25 km/h mit Anhänger fahren. Zudem darfst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h fahren z.B. Gabelstapler.
Zugmaschinenführerschein-Klasse T (nur mit Eigenfahrzeug)
Mit der Führerscheinklasse T darfst du land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit und ohne Anhänger fahren. Zudem darfst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h fahren.